Seit 2006 ... ⁄ Telefon 043 540 84 48 ⁄ info@me-first.ch
Wir pflegen schweizweit Kontakte zu Ergonomen und vermitteln Ihnen gerne die passende Fachperson für eine unabhängige Arbeitsplatzabklärung. Auch für die Durchführung von Fachreferaten oder Ergonomie-Workshops haben wir die richtigen Spezialisten für Sie zur Hand.
Macht MeFirst keine Ergonomie? Jein, wir verbinden die passenden Produkte mit den richtigen Einstellungen und geben Tipps zum Verhalten.
Ergonomieexperten haben ein professionelles Auge und erkennen schnell, wie man Arbeitsplätze mit wenigen Handgriffen optimieren kann. Ihre Analyse umfasst Aspekte wie Monitorpositionierung, Tischhöhe und Stuhleinstellung, aber auch individuelle Sitz- und Eingabegewohnheiten. Ist das Equipment schlecht einstellbar, defekt oder für den Anwender unpassend, schlagen die Experten in ihrem Massnahmenbericht mögliche Lösungen vor.
Eine ergonomisch sinnvolle Umgebung zu gestalten ist schon mal gut, sie richtig zu nutzen ist besser. Deshalb bieten wir als ideale Ergänzung auch Fachreferate an, mit Tipps und Informationen zu folgenden Themen:
Optimierungsbedarf erkennen ist der erste Schritt zum besseren Arbeiten.
Interessieren Sie sich für professionelle Abklärungen, Referate oder Schulungen?
Arbeitsgesetz, Verordnung 3, Art. 2 Grundsatz (ArGV 3):
1 Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Insbesondere muss er dafür sorgen, dass:
Ein Beispiel aus der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz:
Über Tische für Bildschirmarbeit:
ArGV 3 Art. 23, Arbeitsplätze: Allgemeine Anforderungen
ArGV 3 Art. 24, Arbeitsplätze: Besondere Anforderungen
Verschiedene Studien belegen, dass die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz körperlich belastend sein kann. Sie zeigen aber auch, dass ergonomisch eingerichtete Arbeitsplätze dem vorbeugen können und die Effizienz sogar steigern.
Einige Ergebnisse aus verschiedenen Studien:
(Quelle: Ekas.ch)
EKAS: Der Bundesrat hat die EKAS als zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit/Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz definiert. Die EKAS engagiert sich stark im Bereich der Prävention. Die Ekas-Box ist ein interaktives Hilfsmittel für Prävention im Büro.
Suva: Versicherung, Beratung und Überwachung der Betriebe. Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz.
Kantone: Überwachung der Betriebe durch kantonale Arbeitsinspektorate. Für Büroarbeitsplätze eher von geringer Bedeutung.
Fachorganisationen: Im Dachverband suissepro sind Fachgesellschaften, die sich um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Schweiz kümmern (z.B. Ergonomie, Arbeitshygiene, Arbeitspsychologie, Arbeitsmedizin, ...) zusammengeschlossen. Die SwissErgo (Schweizer Gesellschaft für Ergonomie) ist ebenfalls Mitglied von suissepro und vereint Fachpersonen der Ergonomie.