| Sarah H. | Aktuell

Ergonomie-Landschaft Schweiz

Wer macht in der Schweiz «Ergonomie»? Wir geben einen vereinfachten Überblick (Ekas, Suva, Swissergo, ...) und fassen aktuelle Studien zu Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz für Sie zusammen.

Mensch und Wirtschaft sind für ihr Wohlergehen auf Leistungsfähigkeit angewiesen. Damit kommen der Ergonomie und der Arbeitssicherheit höchste Bedeutung zu. Für die Menschen selbst, aber auch für jedes Unternehmen.

 

Die Ergonomie ist im Arbeitsgesetz verankert

Arbeitsgesetz, Verordnung 3, Art. 2 Grundsatz (ArGV 3):

1 Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Insbesondere muss er dafür sorgen, dass:

  • a. ergonomisch und hygienisch gute Arbeitsbedingungen herrschen;
  • b. die Gesundheit nicht durch schädliche und belästigende physikalische, chemische und biologische Einflüsse beeinträchtigt wird;
  • c. eine übermässig starke oder allzu einseitige Beanspruchung vermieden wird;
  • d. die Arbeit geeignet organisiert wird.

 

Ein Beispiel aus der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz:

Über Tische für Bildschirmarbeit:

  • Ausreichende Fläche für Akten und handschriftliche Arbeiten
  • Mindestlänge 120 cm (für handschriftliche Eintragungen), besser 160 cm
  • Tischhöhe: Einstellbarkeit von 68 bis 76 cm ermöglicht eine Anpassung an die individuelle Körpergrösse 

ArGV 3 Art. 23, Arbeitsplätze: Allgemeine Anforderungen

ArGV 3 Art. 24, Arbeitsplätze: Besondere Anforderungen

 

Studien zu Bildschirmarbeit

Verschiedene Studien belegen, dass die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz körperlich belastend sein kann. Sie zeigen aber auch, dass ergonomisch eingerichtete Arbeitsplätze dem vorbeugen können und die Effizienz sogar steigern.

Einige Ergebnisse aus verschiedenen Studien: 

  • 1 Mrd. Franken im Jahr kosten Absenzen die Schweizer Wirtschaft. 
  • 80% dieser Kosten wären durch gute Arbeitsbedingungen vermeidbar.
  • 55% der Büroarbeitenden leiden an Beschwerden in Rücken und Nacken.
  • 36% Performancesteigerung ist mit der Optimierung des Arbeitsplatzes möglich.
  • 44% der Arbeitenden wissen wenig oder nichts über Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz.

Ausführliche Informationen zu Studien als PDF herunterladen

 

Instanzen der Arbeitssicherheit

Aufstellung Instanzen in der Schweiz. Quelle: EKAS.ch.

(Quelle: Ekas.ch)

EKAS: Der Bundesrat hat die EKAS als zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit/Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz definiert. Die EKAS engagiert sich stark im Bereich der Prävention. Die Ekas-Box ist ein interaktives Hilfsmittel für Prävention im Büro.

Suva: Versicherung, Beratung und Überwachung der Betriebe. Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz.

Kantone: Überwachung der Betriebe durch kantonale Arbeitsinspektorate. Für Büroarbeitsplätze eher von geringer Bedeutung.

Fachorganisationen: Im Dachverband suissepro sind Fachgesellschaften, die sich um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Schweiz kümmern (z.B. Ergonomie, Arbeitshygiene, Arbeitspsychologie, Arbeitsmedizin, ...) zusammengeschlossen. Die SwissErgo (Schweizer Gesellschaft für Ergonomie) ist ebenfalls Mitglied von suissepro und vereint Fachpersonen der Ergonomie.

 

 

 

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